Abgabe von Steuererklärungen - diese Fristen müssen Sie beachten
Das reguläre Ende der Frist für die Abgabe von Steuererklärungen verschob sich mit der Zeit auf den 31. Juli des Folgejahres. Die von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen Vertretenen dürfen noch längere Fristen in Anspruch nehmen.
Die Abgabefrist für Steuererklärungen der Besteuerungszeiträume 2022, 2023 und 2024 wurde temporär verlängert. Erst ab 2025 gelten wieder für alle Steuerpflichtigen die „üblichen“ gesetzlichen Fristen.
Ohne steuerlichen Berater sind daher die folgenden Abgabefristen zu beachten:
Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2023 muss am 2. September 2024 beim Finanzamt eingetroffen sein, die für das Kalenderjahr 2024 bis 31.07.2025 und auch für das Kalenderjahr 2025 gilt der 31.07. des Folgejahres als späteste Abgabezeitpunkt.
Aber auch für Steuerpflichtige, die die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, werden die Abgabefristen verlängert. Unter Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen ergeben sich demnach folgende Abgabetermine:
für den Besteuerungszeitraum 2022: 31. Juli 2024
für den Besteuerungszeitraum 2023: 2. Juni 2025
für den Besteuerungszeitraum 2024: 30. April 2026