Alte Gefahren neue Urteile – Die Scheinselbständigkeit
Die Abgrenzung einer echten selbständigen Betätigung und der sog. Scheinselbstständigkeit ist oft nicht einfach. Eine falsche Beurteilung kann zu gravierenden finanziellen Konsequenzen führen.
Tritt eine Person als Selbstständiger auf, die Umstände jedoch auf eine abhängige Beschäftigung hinwiesen, ist Vorsicht geboten.
Wann ist es der Fall? Wenn der Auftraggeber wie ein „Chef“ Weisungen erteilt, der Mitarbeiter die Ressourcen des Betriebes nutzt und die Organisation dazu. Womit oft ein fehlendes Risiko für wirtschaftliche Nachteile (Verluste) ausbleibt. Die Akzeptanz der Vorgaben des Unternehmens zur Arbeitszeit, Urlaubsregelung usw. runden das Bild oft ab.
In wie fern die Beurteilung in eine der Richtungen fällt, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund.
Bestenfalls wird die Entscheidung vor Annahme der Tätigkeit beantragt und dann gefällt (sog. Statusfeststellungsverfahren). Stellen sich die Weichen erst nach einer durchgeführten Betriebsprüfung neu anders auf, kann eine ungewollte Beurteilung zu hohen Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge führen.
Für den Auftraggeber/Arbeitgeber kann eine solche (falsche) Beurteilung auch zur strafrechtlichen Konsequenzen führen, hier ist ein juristischer Rat angezeigt!
Vorab-Prüfungen, klar gefasste Verträge und Beachtung aller Regeln in diesem Bereich, kann vor den unangenehmen Konsequenzen schützen. Agieren Sie, statt zu reagieren!