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Der Koalitionsvertrag steht

Was ist geplant, was wird definitiv nicht kommen? Die ersten Antworten sind da, auf die Gesetzgebung hierzu werden wir noch etwas warten müssen.
 
  • Degressive Abschreibung: Es wird eine degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 eingeführt. Das soll Investitionen anregen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken, insbesondere in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Die Turboabschreibung gilt für Investitionen, die in den genannten Jahren getätigt werden.

  • Körperschaftssteuer: Die Körperschaftssteuer wird in fünf Schritten ab dem 01.01.2028 gesenkt. Auch das soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen und Investitionen fördern.

  • Einkommensteuer: Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen wird gesenkt, um die finanzielle Belastung dieser Haushalte zu reduzieren und die Kaufkraft zu stärken.

  • Kinderfreibetrag: Bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags wird auch das Kindergeld entsprechend angepasst, um Familien finanziell zu entlasten.

  • Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird verbessert, um diese besonders belastete Gruppe zu unterstützen.

  • Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.

  • Gewerbesteuer: Der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer wird von 200 auf 280 Prozent erhöht, um die Einnahmen der Kommunen zu sichern.

  • Steuerliche Anreize für Mehrarbeit: Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, werden steuerfrei gestellt, um Mehrarbeit attraktiver zu machen.

  • Pendlerpauschale: Die Pendlerpauschale wird ab dem 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht, um die Kosten für Berufspendler zu senken.

  • Ehrenamt und Gemeinnützigkeit: Die Übungsleiterpauschale wird auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht, um ehrenamtliches Engagement zu fördern.

  • Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.

  • Stromsteuer: Die Stromsteuer wird auf das europäische Mindestmaß gesenkt, um die Energiekosten für Verbraucher und Unternehmen zu reduzieren.

  • Agrardiesel-Rückvergütung: Die Rückvergütung für Agrardiesel wird vollständig wieder eingeführt, um die Landwirtschaft zu entlasten.

  • Bekämpfung von Steuerhinterziehung: Es werden zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Sicherung der Staatseinnahmen ergriffen.

  • Globale Mindeststeuer: Die Koalition unterstützt die internationale Vereinfachung der globalen Mindeststeuer, um Steuervermeidung durch multinationale Konzerne zu verhindern.

Quelle: www.steuertipps.de/finanzamt-formalitaeten/koalitionsvertrag-2025-das-steht-drin