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Drittes Corona-Steuerhilfegesetz

Die Bundesregierung setzt weiterhin auf Hilfen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Einbuße. Nun ist das sog. Dritte Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht worden. Die folgenden Eckpunkte wurden aufgenommen:
 

Kinderbonus zum Kindergeld

Eltern erhalten wieder einen Kinderbonus. Der einmalige Zuschlag zum Kindergeld soll EUR 150 betragen. Eine Verrechnung bzw. Anrechnung auf den steuerlichen Kinderfreibetrag findet auch wieder statt. Die Zahlung soll im Mai 2021 für alle Kinder erfolgen, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Auszahlung erfolgt an den Berechtigten*, der auch das übliche Kindergeld erhält. Da eine Anrechnung auf den Kinderfreibetrag erfolgt, wirkt sich diese auch auf die Günstiger-Prüfung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.
 

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Der ermäßigte Steuersatz auf Speisen in der Gastronomie sollte lediglich bis Ende Juni 2021 gelten. Da die entlastende Wirkung durch die wiederholte Schließung ausblieb, soll der Steuersatz von 7 Prozent bis Ende 2022 zur Anwendung kommen. Die Getränke unterliegen weiterhin dem regulären Steuersatz. Auch andere Anbieter von Speisen, wie Cateringunternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien profitieren hiervon, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen entsprechende Dienstleistungen erbringen.
 

Erweiterter Verlustrücktrag

Unternehmern die coronabedingte Verluste erlitten haben, sollen durch einen sog. erweiterten Verlustrücktrag unterstützt werden. Die Verluste der Jahre 2020 und 2021 dürfen mit den Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen werden. Die Höhe des so verrechenbaren Verlustes (Rücktrag) soll auf maximal 10 Mio. EUR beziehungsweise 20 Mio EUR bei einer Zusammenveranlagung steigen.


Bei den weiteren Maßnahmen soll es einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 EUR für Erwachsene geben, die eine Grundsicherung beanspruchen können. Auch für plötzlich in Not geratene Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert.