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Über die Senkung der Umsatzsteuersätze und die Wirkung der Maßnahme auf die Wirtschaft wird heftig und auch zurecht gestritten. Das Maßnahmenpaket umfasst jedoch auch viele Änderungen, die bei der Einkünfteermittlung und Festsetzung der Einkommensteuer hohe Relevanz haben.
- Der sogenannte Verlustrücktrag ermöglicht eine Million EUR an Verlusten auf das Vorjahr zurück zu tragen, um dort die gezahlten Steuern entsprechend zur Erstattung zu bringen. Dieser Betrag wird nunmehr für die Jahre 2020 und 2021 auf fünf Millionen EUR erhöht. Bei Zusammenveranlagten gelten doppelte Beträge. Bei Kenntnis der Verluste des laufenden Jahres (2020) darf auch schon bei der Angabe der Steuererklärungen für das Jahr 2019 dieser geltend gemacht werden.
- Um Investitionen anzukurbeln wird eine sogenannte degressive Abschreibung für Abnutzung mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA bei maximal 25 Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt (§ 7 Abs. 2 EStG).
- Sogenannte Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG (Vorwegnahme der Abschreibungen) sind grundsätzlich bis zum Ende des 3. auf das Wirtschaftsjahr des jeweiligen Abzuges folgenden Wirtschaftsjahres für begünstigte Investitionen zu verwenden. Andernfalls sind sie rückgängig zu machen. Für alle Fälle in denen die 3-jährige Investitionsfrist in 2020 ausläuft, wird diese auf 4 Jahre verlängert. Die Investition kann also auch in 2021 getätigt werden.
- Der Ermäßigungsfaktor für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer (bei natürlichen Personen) wird von 3,8 auf 4,0 des Gewerbesteuer-Messbetrags erhöht. Damit soll die Mehrbelastung aus den Erhöhungen der Hebesetze bei der Gewerbesteuer abgemildert werden.
- Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 EUR pro Kind für jedes kindergeldberechtigtes Kind sollen die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt werden. Der Bonus bleibt frei von der Anrechnung auf die Grundsicherung, wird jedoch auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilen von 200 EUR im September und 100 EUR im Oktober 2020.