Entwicklung der Lohn- und Gehaltsstruktur in 2022 – was Sie als Arbeitgeber beachten müssen
Das Bundeskabinett beschloss den im Koalitionsvertrag vereinbarten Mindestlohn zum 1.10.2022 auf EUR 12 anzuheben. Diese Erhöhung zieht nicht nur wirtschaftliche, sondern auch formelle Folgen für viele Arbeitgebergruppen nach sich.
Der Erhöhung des Mindestlohns, der nunmehr mit wenigen Ausnahmen für bestimmte Bereiche, umfassend gelten wird, folgen auch Erhöhungen in dem Bereich der Mini- und Midi-Jobs.
So erhöht sich zum gleichen Zeitpunkt die Minijob-Grenze auf EUR 520 und wird sich zukünftig dynamisch am Mindestlohn orientieren. Sollte der Mindestlohn weiter steigen, so wird die Höchstgrenze des Minijobs entsprechend erhöht, damit eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird.
Die Höchstgrenze für eine Midijob-Beschäftigung steigt zum 01.10.2022 dann von EUR 1.300 EUR auf EUR 1.600. Hier soll die Entlastung der Beschäftigten noch stärker ausfallen. Die Arbeitgeber übernehmen große Teile der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge. So soll ein Anreiz geschaffen werden, über den Grenzen eines Minijobs hinaus, erwerbstätig zu sein.