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Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns: Minijob in Gefahr?

Des Arbeitnehmers Freud, ist des Arbeitgebers „Leid“

Erfreulich für viele Arbeitnehmer steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 01. Januar 2017 von derzeit 8,50 € auf 8,84 € je Stunde. Doch was des Arbeitnehmers Freud, ist des Arbeitgebers „Leid“. Minijobber, die zum Mindestlohn geringfügig beschäftigt sind („450 €-Job“), stehen Arbeitgebern damit künftig jeden Monat etwa zwei Stunden weniger zur Verfügung. Mit dem Jahreswechsel gilt es daher, die monatliche Arbeitszeit bei 450-€-Jobbern zu überprüfen. Anderenfalls kann durch die Anhebung des Stundenlohns der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr geraten. Bitte lassen Sie sich beraten!