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Förderunterricht im Steuerrecht: absetzbar oder nicht?

Nicht selten ist der erfolgreiche Abschluss eines Schuljahres davon abhängig, ob Kinder eine Nachhilfe oder Hausaufgabenbetreuung bekommen.

Die Hausaufgabenbetreuung oder der Gang zur Nachhilfe sind für viele Kinder entscheidend, um die Versetzung nicht zu gefährden. Berechtigterweise wird dann die Frage gestellt, ob die damit zusammenhängenden Kosten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden können.

Die Antwort hierauf ist sehr ernüchternd. Lediglich bei beruflich bedingten Umzügen können Eltern im Rahmen des persönlichen Werbungskostenabzugs solche Aufwendungen berücksichtigen. Die Kosten werden nicht pauschal abgezogen, sondern nur nach Belegvorlage. Der Betrag ist auf maximal EUR 1.286 begrenzt.

Alle anderen Kosten sind von den Eltern allein zu tragen.