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Geburtstagsfeier als Werbungskosten?

Wann und wie?

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied kürzlich, dass der Abzug der Kosten einer Geburtstagsfeier durchaus zulässig sei. In diesem Fall richtete ein Geschäftsführer einer GmbH seinen 60. Geburtstag in den Räumlichkeiten der GmbH aus. Zu der Feier waren ausschließlich Personen aus seinem beruflichen Umfeld eingeladen.

Zwar stellt ein Geburtstag ein persönliches und gleichzeitig privates Ereignis dar. Es können aber – nach Ansicht der Richter - Umstände hinzutreten, die eine nahezu ausschließliche berufliche Veranlassung der aufgewendeten Kosten vermuten lassen. Dies sei in diesem Falle so. Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt.

In vergleichbaren Fällen sollte also ggf. Einspruch eingelegt werden. Wir beraten Sie gern!