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Geschenk ist nicht gleich Geschenk – wie Sie Weihnachten Ihren Mitarbeitern und Geschäftsfreunden versüßen

Schenken macht bekanntlich Freude. Das ist unbestritten. Wie Sie steuerlich jedoch in den Genuss der Abzugsfähigkeit der Kosten kommen, lesen Sie hier.

Werden Mitarbeiter regelmäßig für Ihre Arbeit zusätzlich belohnt, bietet sich hierfür der sogenannte Sachbezug – also ein regelmäßig überreichtes Geschenk im Wert von maximal EUR 50 je Mitarbeiter und Monat. Gutscheine sind hier oft das Mittel der Wahl.

Es gibt jedoch auch besondere Anlässe wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Jubiläum oder der Abschied, ist dabei die Grenze von maximal EUR 60 zu beachten. Diese Höchstgrenze gilt also bei individuellen Mitarbeitergeschenken zu besonderen Anlässen.

Aber Achtung: Weihnachtsgeschenke fallen nicht in diese Kategorie!

Für Geschenke außerhalb von Geburtstag, Hochzeit & Co gilt die Höchstgrenze von EUR 50. Derartige Aufmerksamkeiten für Ihre Mitarbeiter sind zum Beispiel Weihnachtsgeschenke, aber auch Gutscheine fürs Fitnessstudio und vieles mehr. Auch ein monatliches Schokoladen-Abo wäre durchaus denkbar.

Geschenke zu besonderen Anlässen bleiben hiervon unberührt – diese können, so der Anlass passt, zusätzlich verschenkt werden.

Mitarbeitergeschenke ohne einen besonderen Anlass müssen nicht monatlich geschenkt werden, sondern können auch unregelmäßig oder einmalig gemacht werden.

Steuerfreie Mitarbeitergeschenke können so als netter Bonus zum regulären Gehalt eingesetzt werden.