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Gesellschaftsregister der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – beachtenswertes vor Jahresende

Ab dem 1. Januar 2024 werden bei den Amtsgerichten Register für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) geführt. Hier soll die Publizitätswirkung dem Handelsregister nachgebildet werden und so Sicherheit im Rechtsverkehr mit den GbRs geschaffen werden.

In dem Zusammenhang werden Daten wie die Zusammensetzung der Gesellschafter (Namen), der Sitz der Gesellschaft usw. festgehalten. Experten rechnen mit einem Ansturm der betroffenen auf die zuständigen Gerichte und dadurch ausgelöste zeitliche Verzögerungen.

Zwar stellt der § 707 BGB neuer Fassung die Eintragung unter keine Pflicht, jedoch wird diese faktisch dadurch erreicht, dass bestimmte Rechtsgeschäfte, die selbst eintragungspflichtig sind, diese Registrierung erfordern werden.

Dazu werden auch alle Grundstücks-Geschäfte gehören, sodass es ratsam wäre, eilige Beurkundungen noch im Jahr 2023 abzugehen und / oder dessen ungeachtet, die Eintragung unter Einbeziehung fundierter Rechtsberater rechtzeitig vorzubereiten.