Gesundheitsbewusstes Verhalten wird belohnt
Erstattungen im Rahmen von Krankenkassen Bonusprogrammen
Erstattungen von Krankenkassen im Rahmen eines Bonusprogramms an die Steuerpflichtigen ausgeschüttet werden, mindern nicht (!) die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge des Steuerpflichtigen. Die Finanzverwaltung sah bislang in allen Krankenkassenleistungen aufgrund eines Bonusprogramms eine Beitragserstattung und kürzte die gezahlten Beiträge in entsprechender Höhe. Nach Auffassung des BFH handelt es sich jedoch um eine echte Kostenerstattung für selbst getragene gesundheitsbezogene Aufwendungen. Es kann sich also lohnen, ggf. fehlende Voraussetzungen zum Bonuserhalt noch zu erfüllen.