Grundsteuer – die Neue. Die Reform geht weiter
Die Grundsteuerreform wird konkret. Das Bundesministerium für Finanzen hat Muster für Erklärungsvordrucke und Entwürfe entsprechender Erlasse zur Anwendung des Bewertungsgesetzes veröffentlicht.
Darin werden die kurz und knapp gefassten Gesetze ausgelegt. Dies jedoch nur bezogen auf das Grundmodell des Bundes (sog. „Scholz-Modell“). Die spezifischen Ländermodelle sind hiervon nicht betroffen. Hier werden die jeweiligen Länder ihre eigenen Hilfen veröffentlichen.
Konkret werden in den Erlassen die Begriffe klassifiziert, die eine Einordnung der verschiedenen Gebäudearten (Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke etc.) zum Ertrags- bzw. Sachwertverfahren zur Ermittlung des Grundsteuerwerts benötigt werden.
Der Erlass enthält viele Erläuterungen und Beispiele. Zu befürchten ist aber, dass bestimmte Fragen trotzdem offenbleiben. Es wird, wie schon befürchtet dabeibleiben, dass Steuerpflichtige zum Teil selbst aufwendige Ermittlungen anstellen müssen oder schlimmstenfalls sogar Hilfe durch Vermessungstechniker, Architekten in Anspruch nehmen müssen.
Damit kann die Veröffentlichung als erste Auslegungshilfe genutzt werden, mit deren Hilfe der Handlungsbedarf der Immobilienbesitzer ermittelt werden kann.
Zu erwarten ist nämlich, dass die Steuerpflichtigen bereits im Laufe des Jahres 2022 zur Abgabe einer Steuererklärung zum Zwecke der Feststellung des Grundsteuerwertes aufgefordert werden.
Selbstverständlich werden wir Ihnen zur Seite stehen und auch diese Herausforderung mit Ihnen zusammen meistern!