Zum Hauptinhalt springen

Grundsteuerreform – aktuelle Informationen der Senatsverwaltung in Berlin

Sämtliche im Inland liegenden Grundstücke müssen zum 1.1.2022 neu bewertet werden. Grund: ab dem Jahr 2025 wird der sog. Grundsteuerwert den Einheitswert ablösen.

Erstmalig wird der neue Grundsteuerwert verbindlich festgestellt. Die Grundsteuer wird danach in einem dreistufigen Verfahren wie folgt ermittelt:

Ermittlung des Grundsteuerwertes (innerhalb einer Erhebung bei den Steuerpflichten (Eigentümer)) Feststellung des Grundsteuer-Messbetrages (Grundsteuerwert x Messzahl) Festsetzung der Grundsteuer (Grundsteuer-Messbetrag x Hebesatz)

Der bisher geltende Hebesatz von 810 % wird nach Ablauf des Jahres 2024 seine Gültigkeit verlieren.

Ab Juli 2022 wird die Möglichkeit geschaffen, über das Elster-Portal digitale Erklärungen für die Neubewertung von Grundbesitz übermittelt werden können. Eigentümer müssen die Erklärung bis 31.10.2022 abgeben, Fristverlängerungen sollen grundsätzlich möglich sein.

Wir werden Sie dabei unterstützen, diesen Verpflichtungen nachzukommen, sprechen Sie uns daher jederzeit an!