Ho ho ho - Steuerliche Regeln bei Geschenken
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Im Geschäftsleben gehören (leider) noch ein paar Regeln dazu, um die Freude nicht zu trüben.
Geschenke an Geschäftspartner bleiben steuerlich absetzbar, wenn deren Jahreswert je Beschenkten die EUR 50 Grenze nicht übersteigt. Da ein Geschenk auch eine Einnahme bedeuten kann, muss der Schenker hierfür eine Pauschalsteuer von 30% übernehmen, § 37b EStG.
Die Pauschalbesteuerung muss der Unternehmer (Schenker) einheitlich für alle Geschenke des jeweiligen Jahres vornehmen.
Bleibt der Einzelwert eines Geschenkes unter der EUR 10-Marke handelt es sich um sog. Streuartikel. Diese sind für den Empfänger steuerfrei, zusätzlich erlaubt und voll als Betriebsausgabe beim Schenker absetzbar.
Nicht vergessen: alle Geschenke müssen dokumentiert werden – in der Buchhaltung oder einem gesonderten Verzeichnis. Nur so schützen Sie sich vor Problemen bei einer Betriebsprüfung.