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Immer nur elektronisch? Wann und wie dürfen Steuererklärungen in Papierform abgegeben werden?

Die meisten Steuerpflichtigen geben die Steuererklärungen bereits in elektronischer Form ab. Wer Gewinneinkünfte zu erklären hat, ist grundsätzlich zur elektronischen Abgabe verpflichtet.

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2021 naht. Ende Oktober 2022 müssen alle nicht beratenen Steuerpflichtigen (kein Steuerberater bevollmächtigt) ihre Steuererklärungen eingereicht haben. Viele fragen sich in dem Zusammenhang, ob eine Abgabe der Formulare in Papierform auch noch möglich ist. 

Dies ist der Fall, wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt, dem Steuerpflichtigen also die Nutzung von Software-Programmen oder die Zuhilfenahme von Steuerberatern nicht zugemutet werden kann. Oder der Steuerpflichtige erzielt ausschließlich Einkünfte, die als Überschusseinkünfte zu bezeichnen sind. Zu diesen gehören Einkünfte aus Renten, Pensionen, nichtselbständiger Arbeit oder Kapitalvermögen. 

In diesem Fall müssen jedoch amtlich vorgeschriebene Vordrucke genutzt werden. Diese liegen entweder bei den zuständigen Finanzämtern aus oder können im Internet ausgedruckt werden. Um eine reibungslose Veranlagung zu ermöglichen müssen die Steuerpflichtigen auf eine sorgfältige und vollständige Eintragung achten. Da die Finanzverwaltung zunehmend durchs scannen der Formulare eine manuelle Eingabe verhindern möchte, sollten noch die folgenden Hinweise der Verwaltung beachtet werden:  

  • So müssen Feldeintragungen eingehalten werden.
  • Beträge müssen den Kennzahlen eindeutig zugeordnet werden und die Kennzahlen dürfen nicht überschrieben werden.
  • Die Eintragungen müssen deutlich erkennbar sein.
  • Es sind keine Firmenstempel (z.B. zur Eintragung von Adressen) zu verwenden.
  • Ist in einem Feld keine Eintragung erforderlich, bleibt es leer.
  • Negative Beträge sind mit einem Minuszeichen vor dem Betrag zu setzen.
  • Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass auch mehrseitige Steuererklärungsvordrucke vollständig abzugeben sind. Dabei dürfen die Seiten der mehrseitigen Vordrucke nicht miteinander verbunden werden (z.B. durch Büroklammern).