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Impfkampagnen – steuerliche Erleichterungen in der Veranlagung

Für freiwillig Helfende in Impfzentren kommt die sogenannten Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale infrage.

Die sogenannte Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale kommt für Helfende infrage, die direkt an der Impfung beteiligt waren oder sind, sei es bei den Gesprächen zur Aufklärung oder direkt bei den Impfungen. Diese Pauschale, die noch in 2020 in Höhe von bis zur 2.400 EUR gewährt wurde, liegt nunmehr ab 2021 bei 3.000 EUR jährlich. Bis zu dieser Höhe bleiben Einkünfte für eine freiwillige Tätigkeit der beschriebenen Art steuerfrei.

Für Helfende in Verwaltung und bei der Organisation von Impfzentren kommt wiederum die sogenannte Ehrenamtspauschale infrage. Diese betrug für das Jahr 2020 bis zu 720 EUR, seit 2021 sind hier bis zu 840 EUR steuerfrei zu belassen.