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Der Umwelt zuliebe - Jobtickets werden ab 2019 wieder steuerfrei

Wer den Öffentlichen Personennahverkehr mit einem Jobticket nutzt, kann ab dem 1. Januar 2019 mit steuerlichen Entlastungen rechnen. Auf eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes haben sich die Koalitionsfraktionen im Bundestag verständigt.

Schon in den neunziger Jahren genossen die Inhaber der sog. Jobtickets eine Steuervergünstigung die später im Zuge von Einsparungen im Bundeshaushalt wieder gestrichen worden war.

Nun soll es ab dem Januar 2019 wieder soweit sein - steuerfrei werden demnach künftig wieder Zuschüsse des Arbeitgebers, die „zusätzlich zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden“, wie es in einer entsprechenden Beschlussvorlage zu lesen war.

Mit der Steuervergünstigung will die Koalition erreichen, dass Arbeitnehmer verstärkt öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Damit sollen „die durch den motorisierten Individualverkehr entstehenden Umwelt- und Verkehrsbelastungen sowie der Energieverbrauch“ gesenkt werden, heißt es in der Begründung zu der Gesetzesänderung.