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Kassenmeldungen ab 2025

Ab 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen an das zuständige Betriebsfinanzamt gemeldet werden. Die jetzt schon genutzten Systeme müssen bis spätestens Ende Juli gemeldet werden (Nachmeldefrist).

Es ist darauf zu achten, dass die Zuordnung im Filialbetrieb und anderen Betriebsstätten-Einrichtungen eindeutig und erkennbar ist. Im Falle von Neuanschaffungen ist die Meldung innerhalb eines Monats zu erstatten. Die Mitteilung an das Finanzamt darf grundsätzlich nur elektronisch erfolgen. Hierzu dient das Programm "Mein ELSTER" oder alternative Software-Programme, die über eine ERiC Schnittstelle verfügt. Die gängigen Programme wie Datev, Lexware usw. bieten die Übermittlung an.

Was ist zu beachten? *

  • seit dem 01.01.2025 steht das Mitteilungsverfahren zur Verfügung

  • alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden

  • alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Systeme müssen spätestens bis zum 31.07.2025 gemeldet werden

  • alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Systeme, die bis dahin außer Betrieb genommen worden sind, müssen nicht mehr gemeldet werden

  • es gibt außer Taxametern keinerlei Ausnahmen von der Mitteilungspflicht (gemietete und geleaste Kassensysteme werden gleichbehandelt wie gekaufte Kassensysteme)

  • Kassensysteme können nicht über Formulare oder PDF Vordrucke sondern lediglich digital gemeldet werden. Hierfür steht das Programm "Mein ELSTER" oder die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung. Alternativ kann die Meldung per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de erfolgen.

  • Meldung der Kasse auch über DATEV MeinFiskal Schnittstelle möglich.


*aus: https://www.heimpel.com/kassensystem-meldepflicht-2020