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Kindergeld ab 2016 ..

.. wird um zwei Euro pro Kind angehoben.

Aber auch hier wird es noch bürokratischer: für die Auszahlung des Kindergelds muss der Familienkasse die sog. Steuer-Identifikationsnummer (TIN) vorliegen.

Fehlende TIN werden von der zuständigen Familienkasse angefragt. Bis dahin sichert jedoch die Bundesagentur für Arbeit zu, dass das Kindergeld auch ohne Vorliegen der TIN reibungslos fortgezahlt wird.

Sollte Ihnen die TIN nicht mehr vorliegen dann können Sie diese mittels eines Formulars beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Aus Datenschutzgründen erfolgt eine ausschließliche Zustellung per Post:

Link zum Formular des BZSt