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Kindergeld - Wesentliche Änderung ab 1.1.2018

Keine Eile beim Antrag auf Kindergeld - das war bisher unproblematisch.

Denn Kindergeld konnte bislang auch noch bis zu vier Jahren rückwirkend ausgezahlt werden. Dem hat der Gesetzgeber ab sofort einen Riegel vorgeschoben.

Seit dem 1.1.2018 wird das Kindergeld nur noch für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.

Begründet mit Missbrauchsgefahren wurde die Vorschrift nun geändert, so das Bundeszentralamt für Steuern. Die Vordrucke der Kindergeldkassen und die Bescheide über Kindergeldfestsetzung werden der Rechtslage entsprechend angepasst.

Praktisch bedeutet das: Aufgrund der gesetzlichen Änderung können Anträge, die nach dem 31. Dezember 2017 eingehen, rückwirkend nur noch zu einer Nachzahlung für die letzten sechs Kalendermonate vor dem Eingang des Antrags bei der zuständigen Familienkasse führen.