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Anhebung der Kleinbetragsgrenze auf 250 Euro

Rückwirkend zum 01.01.2017

der Bundesrat hat nunmehr einigen Vereinfachungen im Steuer- und Sozialrecht zugestimmt und das Gesetz verabschiedet.

Für Sie als Unternehmer das Wichtigste zuerst: die Kleinbetragsgrenze für Rechnungen wurde von EUR 150 auf EUR 250 (jeweils brutto) angehoben. Diese Grenze gilt für alle Rechnungen, die ab dem 01.01.2017 ausgestellt wurden. Bis zur diesem Betrag darf aus Vereinfachungsgründen auf bestimmte Angaben in Rechnungen verzichtet werden. Auf diese gesetzlichen Pflichtangaben müssen Sie trotzdem achten, damit ihr Vorsteuerabzug nicht gefährdet ist:

  1. Vollständiger Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
  2. Das Ausstellungsdatum
  3. Die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
  4. Das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.