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Kryptowerte – Steuerliche Behandlung der Gewinne und Verluste

Grundsätzlich dürfen Gewinne und Verluste einzelner Einkunftsarten miteinander verrechnet werden. Auch bei Geschäften mit Kryptowährung sollen Gewinne mit Verlusten bestenfalls sofort verrechnet werden. Aber ist das auch möglich?

Um Verluste grundsätzlich (unabhängig von der Einkunftsart) verrechnen zu können, muss man prüfen, ob diese realisiert worden sind. Im konkreten Fall der Krypto-Geschäfte heißt es, dass diese innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr verkauft worden sein müssen. Zu einer Veräußerung zählt in diesem Fall auch ein Tausch gegen Euro/Dollar und weitere staatliche Währungen oder auch   andere Kryptowährungen wie Coins/Token/NFTs. Wesentlich ist, dass der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung unter einem Jahr liegt.

Welche Einkünfte können in dem Zusammenhang überhaupt erzielt werden? Es kommt drauf an!

Es kann sich um Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 23 EStG, um laufende Einkünfte durch Staking, Lending usw. gem. § 22 Nr. 3 EStG oder auch um Gewinne aus Termingeschäften (margin Trading) gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG, also Kaptalerträge handeln.

Da die Zuordnung der Geschäfte zu den einzelnen Einkunftsarten so vielfältig sein kann, umso genauer muss geprüft werden, ob evtl. Gewinne mit Verlusten verrechenbar sind. Denn die Verrechnungsmöglichkeit orientiert sich an der „Gleichartigkeit“ der Vorgänge.

Verluste aus dem Handel mit Kryptowährung können mit Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährung verrechnet werden. Dabei ist es unbedeutend, mit welchen Coins/Tokens/NFTs die Einnahmen oder Verluste erzielt wurden. Solange es sich um private Veräußerungsgeschäfte handelt (§23 EStG), sind diese miteinander verrechenbar. Die Verrechnung der Verluste mit den Gewinnen kann unterjährig innerhalb einer Veranlagung erfolgen. Die Verluste lassen sich auch im Rahmen der gesetzlichen Normen des Einkommensteuergesetzes vor- oder zurücktragen.  

Einkünfte aus anderen Einkunftsarten wie Staking können wiederum nicht mit solchen Verlusten verrechnet werden.

Noch problematischer wird es, wenn die Kryptowerte völlig an Wert verloren haben oder durch einen Hack oder eine Insolvenz des Betreibers nicht mehr vorhanden sind. Die Gewinne die dort bis dahin realisiert wurden, müssen grundsätzlich (trotzdem) besteuert werden.

Um ein solches finanzielles Desaster zu verhindern, sollten die steuerlichen Auswirkungen immer im Auge behalten werden (Steuerplanung). Nur so lassen sich notwendige Reserven an Geld zu erkennen und zu bilden. Vorzugsweise in Euro Währung, um den Wertschwankungen der Kryptowelt aus dem Wege zu gehen.