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Kurzarbeit - Das müssen Sie jetzt wissen!

Das Thema ist sehr aktuell und brisant, denn das Kurzarbeitergeld soll noch einmal verlängert werden. Nach dem Willen der Politik bis Ende 2021. Was ist aber wichtig auf Seiten des Arbeitgebers und der Bezieher der Leistungen?

Zunächst übernimmt die Arbeitsagentur die Lohnkosten für das Personal der von Corona betroffenen Unternehmen. Hinzu kommt die Übernahme der Beiträge für die Sozialversicherung in Gänze, oder in der zweiten Jahreshälfte 2021 noch zu 50 Prozent.

Regulär erhalten Arbeitnehmer in Kurzarbeit 60% des ausgefallenen Nettolohns, mit Kindern 67%. Diese Beträge steigen mit der Dauer des Bezugs auf 70% bzw. 77% ab dem vierten und 80% bzw. 87% ab dem siebten Monat.

Für die Arbeitgeber mindert die Kosten-Übernahme das eigene Ergebnis, welches in Zeiten von Corona ohnehin niedrig ausfallen sollte.

Interessant und mit Vorsicht zu behandeln ist das Thema jedoch auf Seiten der bezugsberechtigten Arbeitnehmer.

Denn das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Der Steuersatz für alle anderen Einkünfte des Jahres (Gehalt und Andere) wird erhöht. Unterjährig erfolgt keine Vorabbesteuerung (Lohnsteuer), sodass die Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.

In der Regel, kommt es dann bei einer Zusammenballung von Kurzarbeitergeld mit anderen Einkünften zu einer Nachzahlung.

Lassen Sie sich bereits im Voraus hierzu beraten und seien Sie vorbereitet!