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Mehr Rente! Mehr Steuern?

Schon für 2016 steuerpflichtig, was tun?

Viele Rentner werden durch die Erhöhung ihrer Bezüge – zuletzt zum 01.07.2016 - bereits für das Kalenderjahr 2016 steuerpflichtig. Neben Sonderausgaben, wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder Spenden, können sie u. a. auch außergewöhnliche Belastungen in Abzug bringen und das steuerpflichtige Einkommen reduzieren. In diesem Fall sollten die Belege für diese Aufwendungen gesammelt werden. Sie sind ggf. als Nachweis beim Finanzamt einzureichen. Ich berate Sie gern.