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Mindern Bonuszahlungen in der Krankenversicherung die abziehbaren Beiträge? Was Privatversicherte wissen müssen

Erstattungen der Versicherer mindern im Jahr der Gutschrift die steuerlich abziehbaren Krankenkassenbeiträge. Wie aber werden Bonuszahlungen an die Versicherten behandelt?

Hier beginnt die Antwort wie bei den meisten Fragen im Leben gleich: es kommt drauf an!

Zahlt der Versicherer einen Bonus, weil er ggf. Überschüsse auskehrt oder andere (aufwandsunabhängige) Verhaltensweisen lobt oder beeinflussen möchte, mindern die Boni die als Vorsorgeaufwendungen abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge.

Nicht als Beitragserstattung steuerlich zu behandeln ist hingegen ein Bonus, wenn er lediglich eine Art Kostenbeteiligung darstellt, für bestimmte Maßnahmen der Versicherten die selbst getragenen haben. Hier wurden die Kosten (zum Teil) erstattet.

Diese Unterscheidung hat der BFH in einem Urteil nun auch für privat Krankenversicherte klargestellt.

Fazit: Der mit Bonuszahlungen einhergehende teilweise Verlust eines Erstattungsanspruchs für Gesundheitsaufwendungen berührt nicht die für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen maßgebliche Beitragsebene (BFH-Urteil vom 16.12.2020, Az. X R 31/19).