Zum Hauptinhalt springen

Mindestlohn und Minijob

Von dem Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns auf EUR 12,82 EUR profitieren ab Januar 2025 auch die Minijobber, da hier die Vergütung entsprechend steigt.

Die monatliche Verdienstgrenze steigt für die Minijobber von EUR 538 EUR auf EUR 556 EUR!

Das entspricht einer Jahresverdienstgrenze von EUR 6.672 EUR. Diese Grenze wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst.

Damit kein Konflikt mit dem Mindestlohngesetz entsteht, muss die maximale Arbeitszeit für Minijobber unverändert bleiben. Damit sind weiterhin Verträge mit rund 43 Stunden pro Monat möglich.

Je nach Stundenlohnvereinbarung verringert sich die zulässige Arbeitszeit entsprechend, das gilt es zu beachten. Denn die Nichtbeachtung führt nicht nur für die Arbeitgeber zu ungewünschten Konsequenzen. Auch der Status als Minijobber gerät dann in Gefahr.