Mindestlohn und Minijob – was gilt ab 2024?
Der Gesetzgeber erhöht den gesetzlichen Mindestlohn ab Januar 2024 von nun EUR 12,00 auf dann EUR 12,41. Zum 1. Januar 2025 soll dann eine Erhöhung auf EUR 12,82 kommen.
Es handelt sich hier um eine Bruttolohnstunde. Gleichzeitig tritt die Neuerung der sogenannten Dynamischen Geringfügigkeitsgrenze ein: seit Oktober 2022 orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen.
So steigt die Grenze des Verdienstes „auf Minijob-Basis“ von derzeit EUR 520,00 auf dann EUR 538,00. Ab dem Jahr 2025 wird diese Grenze dann dynamisiert auf EUR 556,00 monatlich steigen.
In Zeiten des Personalmangels und hoher Krankenstände ist zu beachten, dass ein unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bei Mehrarbeit in Vertretungsfällen dem Fortbestand einer geringfügigen entlohnten Beschäftigung nicht entgegensteht. In zwei Monaten eines Jahres darf die Grenze überschritten werden. Dort darf das Gehalt das doppelte der Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen!