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Mini- und Midijobs - neue Regeln, neues Spiel?

Ab Oktober tritt das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" in Kraft. Der (neue) Mindestlohn wirkt dann auch bei den Mini- und Midijobs.

So lehnt sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an eine Wochen-Arbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 EUR je Stunde steigt die Grenze bei den Minijobs auf 520 Euro. Ferner wird gesetzlich die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze normiert. Um Missbrauch zu vermeiden wird diese jedoch an strenge Vorgaben gekoppelt.

Der Gesetzgeber hob zudem die Grenze für eine Beschäftigung im sog. Übergangsbereich. Hier steigt die Grenze auf 1.600 Euro monatlich. In diesem Bereich fallen die Arbeitnehmeranteile für die Sozialversicherung niedriger aus als bei der üblichen (hälftigen) Berechnung.

Bittere Pille: gleichzeitig werden Arbeitgeber zunächst stärker belastet als bisher, indem der Arbeitgeberbeitrag oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen wird.