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Musterklage zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Die für den Steuerzahler agierende Institution der Bund der Steuerzahler hat eine Klage zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags auf den Weg gebracht. Inhalt: die ab 2021 geplante Abschaffung der Abgabe komme zu spät.

Beim Finanzgericht Nürnberg hat ein Ehepaar gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für Zeiträume nach 2019 – mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler – Klage eingereicht;
(Az.: 3 K 1098/19).

Zur Begründung wird vorgetragen, dass entgegen des Gesetzes zur Laufzeit der Ergänzungsabgabe, die Bundesregierung beabsichtigt, auch im Jahr 2020 von Steuerpflichtigen weiterhin zu erheben.

In dem Klageverfahren geht es ausschließlich um das Jahr 2020. Eine geplante Abschaffung ab 2021 kommt nach Auffassung des Verbandes zu spät. Die nur stufenweise Absenkung und Wegfall ab 2021 sind nicht berühren das Klageverfahren nicht.