Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe veröffentlichte kürzlich ein Merkblatt mit den Anforderungen an die (ordnungsgemäße) Kassenbuchführung. Hier erhält jeder Interessierte auf einen Blick, welche Fehlerquellen existieren und wie diese zu vermeiden sind. Das Blatt umfasst die wesentlichen Gesetze und Verwaltungsvorschriften, die zwingend Beachtung finden sollten.
Nachfolgend finden Sie die Veröffentlichung:
Merkblatt "Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung"
Für die Dokumentation der Verfahrensabläufe sollte eine Art Protokoll angelegt werden, in welchem die wichtigsten Eckdaten notiert werden: Fabrikat, Seriennummer, Einsatzzeitraum, Anzahl der genutzten Geräte, Einsatzort des Geräts usw. Darüber hinaus sind die Änderungsdaten, Handbücher, Bedienungs- und Programmieranleitungen (griffbereit) aufzubewahren. Hier vermeiden Sie gleich zu Beginn der Prüfung, Anlässe zur formellen Mängel Ihrer Kasse zu geben.
Bitte denken Sie daran, dass die Finanzverwaltung das Recht auf einen digitalen Datenzugriff, § 147 Abs. 6 AO, hat. Der Unternehmer muss der Finanzverwaltung entweder den unmittelbaren Datenzugriff auf das genutzte Gerät oder den Zugriff über einen Datenträger gewähren.