Zum Hauptinhalt springen

Privat im Netz verkaufen/vermieten - kommt Post von der Plattform und Finanzamt?

Sie sind zahlreich im Netz zu finden und bieten alles: Tausch, Kauf, Verkauf, Vermietung. Aber ist immer alles „privat“?

Wer auf Plattformen wie ebay, etsy, vinted und vielen mehr seine Sachen verkauft, bekommt vielleicht Post. Auch eine Wohnungsvermietung über FeWo-Direkt oder AirBnB könnte gleiches auslösen. Eine in 2023 geschaffene gesetzliche Regelung im Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) bestimmt, dass die vielen Plattformen auch private Verkäufe und Verkäufer an die Finanzbehörden melden müssen.
 

Was wird gemeldet?

  • zeitlich begrenzte Überlassung von unbeweglichem Vermögen (z.B. Vermietung einer (Ferien)Wohnung über AirBnB und ähnliche Anbieter)

  • Erbringung persönlicher Dienstleistungen (z.B. Handwerkertätigkeiten, Reinigung, Lieferdienst usw.),

  • Verkauf von Waren (z.B. gebrauchte Kinderkleidung, Bücher, selbst hergestellte Waren usw.),

  • begrenzte Überlassung von Nutzungen an Verkehrsmitteln (z.B. die Vermietung des eigenen Wohnmobils an andere Urlauber).
     

Wer wird gemeldet?

Nicht nur der gewerbliche Händler, sondern auch Privatpersonen sind zu melden. Sie müssen indes mindestens 30 Verkaufsabschlüsse machen oder mindestens 2.000 Euro damit einnehmen.
 

An wen wird gemeldet?

Die Plattformbetreiber melden die Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Gemeldet wird immer bis Ende Januar für das gerade abgelaufene Jahr. Das Bundeszentralamt für Steuern leitet diese Daten dann an die jeweils zuständigen Finanzbehörden der Länder weiter.
 

Welche Daten werden an das Finanzamt übermittelt?

Name, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Postanschrift, Bankverbindung, alle relevanten Transaktionen, Verkaufserlöse, alle Gebühren und noch weitere Infos.

Werden viele Transaktionen gemeldet, kann das Finanzamt eine gewerbliche Betätigung annehmen und weitere steuerliche Konsequenzen hieraus ziehen. Lassen Sie sich hierzu geeignet beraten.