Registrierkassen & Co.: Für Altgeräte läuft die Zeit ab!
Rechtzeitige Überprüfung der Registrierkassen auf Tauglichkeit über den 1.1.2017 hinaus.
Das Weihnachtsgeschäft lässt auch in diesem Jahr die Kassen klingeln. Die Finanzverwaltung verteilt hingegen keine Geschenke. Die in der sogenannten „Kassenrichtlinie 2010“ geregelte Übergangsfrist für Registrierkassen und weitere Geräte, die keine hinreichenden Einzelaufzeichnungs- sowie Speicherungs- bzw. Datenexportfunktion haben, läuft zum Jahresende aus. Mit Jahresbeginn sollten daher Geräte, die nicht entsprechend der Anforderungen zum 1.1.2017 aufrüstbar sind, nicht mehr genutzt werden. Neben Registrierkassen sind auch Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter und Wegstreckenzähler betroffen. Eine ggf. erforderliche Neuanschaffung sollte rechtzeitig erfolgen. Bitte lassen Sie sich beraten und sprechen auch den Kassen-Produzenten an!