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Riester

Zuschüsse und Steuervorteile 2017 / 2018

Um Zulagen respektive Steuervergünstigungen bei der „Riester-Rente“ zu erhalten, muss der Vertrag noch in diesem Jahr abgeschlossen, oder die Mindestsumme bzw. der Mindestbeitrag in einen bestehenden Vertrag eingezahlt sein.

Der Mindestbeitrag ist individuell und beträgt 4% des beitragspflichtigen Einkommens des Vorjahres. Im Jahr 2017 beträgt die Grundzulage 154 €. Der Betrag steigt ab 2018 auf 175 €. Die Kinderzulage beträgt 185 € je Kind. Für Kinder die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, 300 €.

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung kann anstelle der Zulagen auch ein Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge beantragt werden. Dieser beträgt im Jahr 2017 maximal 2.100 €.

Bitte nutzen Sie vor etwaigen Neuabschlüssen alle zugänglichen Vergleichsmöglichkeiten und lassen sich beraten, um einen optimalen Vertrag zu finden.