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Sammelauskünfte der Finanzverwaltung – nicht erklärte Krypto-Einkünfte

In den vergangenen Jahren nicht erklärte Krypto-Einkünfte aus Handel mit Kryptowährungen und NFTs bringen die Steuerpflichtigen unter Zugzwang.

Die Landesfinanzbehörden gehen verstärkt dazu über, Sammelauskunfts- und Vorlageersuchen an die bekannten Krypto-Handelsbörsen auf den Weg zu bringen.

Die ersten Krypto-Börsen haben – nach eigenen Aussagen - entsprechende Daten auch geliefert, gleichwohl blieb die Unterrichtung der davon betroffenen Kunden aus.

Erwartungsgemäß schließt sich nun die erste Welle der sogenannten „Goldene-Brücke-Schreiben“ an. So werden aktuell die Steuerpflichtigen von den Landesfinanzbehörden in NRW unter Hinweis auf die aus der Sammelauskunft vorliegenden Informationen aufgefordert, ihre möglicherweise nicht erklärten Einkünfte nachzuerklären.