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Steuerermäßigung für E-Autos – es kann losgehen

Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt. Was bedeutet das für Sie, falls Sie auf Elektro umsatteln wollen?

Reine Elektrofahrzeuge, die zwischen Mai 2011 und Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, bleibt es bei der Befreiung von der Kfz-Steuer. Bisher sollte diese ab 2021 wegfallen. Der Anreiz, ein umweltfreundlicheres Fahrzeug anzuschaffen, ist gemacht.

Es gibt aber noch den Verbrenner:  hier orientiert sich die Kfz-Steuer künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie in Schritten von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an. Künftig soll für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid je Km ein neuer Steuerfreibetrag von 30 Euro gelten. Fällt nur eine Steuer auf den Hubraum an, müssen Autobesitzer auch nur den über 30 Euro hinausgehenden Betrag zahlen. Diese Entlastung gilt für Autos, die ab Mitte Juni 2020 zugelassen wurden und ist bis Ende 2024 befristet.

Das Gesetz soll einen Beitrag dazu leisten, dass bis zum Jahr 2030 in Deutschland 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen werden und die CO2-Emissionen weiter sinken – möglichst um 40 bis 42 Prozent, so die amtliche Begründung.