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Steuern sparen mit dem Rad?

Wer dienstliche Wege mit dem eignen Pkw erledigt, kann die entstandenen Kosten in seiner Steuererklärung angeben. 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer können hier als Werbungskosten pauschal abgesetzt werden. Aber auch das Fahrrad bringt einen solchen Abzug mit.

Aber Achtung! Für die dienstliche Fahrradnutzung sieht der Gesetzgeber keine Pauschalen vor. Hier müssen stattdessen die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Diese ergeben sich aus den anfallenden Kosten geteilt durch die Jahresfahrleistung. Zu den Kosten zählen neben Service und Reparaturen auch die Anschaffungskosten, die auf die Nutzungsdauer von 7 Jahren aufzuteilen sind, sofern das Fahrrad mehr als 800 EUR netto gekostet hat.

Den Kilometersatz müssen die Nutzer nicht jährlich neu ermitteln. Vielmehr ist dieser solange geltend zu machen, bis sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Arbeitnehmer, die ihr privates Fahrrad viel zu betrieblichen Zwecken verwenden, sollten daher sowohl die Kosten als auch die Fahrleistung regelmäßig dokumentieren. Teilt der Bund der Steuerzahler an dieser Stelle mit.

Aber Achtung! Für die dienstliche Fahrradnutzung sieht der Gesetzgeber keine Pauschalen vor. Hier müssen stattdessen die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Diese ergeben sich aus den anfallenden Kosten geteilt durch die Jahresfahrleistung. Zu den Kosten zählen neben Service und Reparaturen auch die Anschaffungskosten, die auf die Nutzungsdauer von 7 Jahren aufzuteilen sind, sofern das Fahrrad mehr als 800 EUR netto gekostet hat.

Den Kilometersatz müssen die Nutzer nicht jährlich neu ermitteln. Vielmehr ist dieser solange geltend zu machen, bis sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Arbeitnehmer, die ihr privates Fahrrad viel zu betrieblichen Zwecken verwenden, sollten daher sowohl die Kosten als auch die Fahrleistung regelmäßig dokumentieren. Teilt der Bund der Steuerzahler an dieser Stelle mit.