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Die Steuerpläne der Koalitionäre

Die nachfolgenden Pläne sind dem Koalitionspapier zu entnehmen. Wie konkret diese dann in Gesetzesform gegossen werden, zeigen die nächsten Wochen.

Der Soli (Solidaritätszuschlag) soll zur Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen für etwa 90 % der Steuerzahler durch eine Freigrenze nicht mehr zum Zuge kommen.

Die paritätische Verteilung der Kosten in der Krankenversicherung soll wieder hergestellt werden; der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte sinken. Geringverdiener sollen bei Sozialbeiträgen entlastet werden in dem die sog. Midi-Jobs ausgeweitet werden.

Das Kindergeld wird in dieser Legislaturperiode stufenweise um 25 EUR /Monat je Kind – unter gleichzeitiger Anhebung des Kinderfreibetrags erhöht werden.

Bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung ist für E-Fahrzeuge (Elektro- und Hybridfahrzeuge) ein reduzierter Satz von 0,5 % des inländischen Listenpreises angedacht.

Familien sollen beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden. Dafür soll beim Erwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 EUR je Kind und Jahr eingeführt werden. Die Zahlungen würden über einen Zeitraum von 10 Jahren erfolgen. Dabei muss es sich um einen sog. Ersterwerb handeln und das Einkommen der Familie bestimmte Grenze nicht übersteigen. Das Baukindergeld soll flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 € pro Kind gewährt werden. Darüber hinaus soll die Gewährung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer geprüft werden.

Einmal mehr steht die Förderung der energetischen Gebäudesanierung auf der Agenda. Vorgesehen ist ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens.

Im „bezahlbaren“ Mietbau sollen steuerliche Anreize für einen freifinanzierten Wohnungsneubau geschaffen werden. Dazu soll eine – wohl bis Ende 2021 befristete - Sonderabschreibung eingeführt werden. Diese (zusätzlich zu einer linearen Abschreibung verlaufende) Abschreibung soll über 4 Jahre jew. 5 % des Abschreibungsvolumens betragen.

Abschaffung der Abgeltungsteuer: Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge soll mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft werden. An dem bisherigen Ziel der Einführung einer Finanztransaktionsteuer im europäischen Kontext wird festgehalten.

Unterstützung von Start-Ups: In der Start- und Übergangsphase soll die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduziert werden. In den ersten beiden Jahren nach Gründung sollen Unternehmen von der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit werden.

Wir lassen uns überraschen!