Steuertipps zum neuen Jahr
Tipps zum Jahresende kann jeder. Wir weisen Sie auf die Neuerungen die im Jahr 2021 auf uns zukommen. Hoffentlich ist auch für Sie etwas dabei.
Die bekannte Pendlerpauschale – also die Kostenerstattung für den Weg zur Arbeit – erhöht sich ab 2021 von 0,30 auf 0,35 EUR. Das ab dem 21. Kilometer der einfachen Fahrt. Ab dem Jahr 2024 soll noch einmal eine vorübergehende Steigerung auf EUR 0,38 kommen. Die Frage mit welchem Verkehrsmittel Sie die Strecke zurücklegen ist nicht relevant.
Sollten Sie keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, profitieren Sie hier auch. Ab einem Arbeitsweg vom mehr als 21 km können im Rahmen der Steuererklärung die sogenannte Mobilitätsprämie beantragen.
Der Mindestlohn steigt wieder pünktlich zum 1.1.2021 und beträgt dann EUR 9,50 pro Stunde, aber nur bis Juni, denn ab dem 01.07.2021 wird EUR 9,60 brutto je Zeitstunde. Arbeitgeber, die 450 EUR-Minijobber mit gesetzlichem Mindestlohn beschäftigen, sollten deren Arbeitszeit überprüfen. Die gesetzliche Anhebung des Stundenlohns kann sonst ohne Überprüfung bzw. Anpassung der Arbeitszeit zu einem unbeabsichtigten Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit des Minijobs führen.
GründerInnen bekommen mehr Zeit für die Umsatzsteuervoranmeldung. Bisher waren diese im Gründungs- und im Folgejahr dazu verpflichtet, Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich zu erstellen und zwar unabhängig von der Höhe der geschätzten abzuführenden Umsatzsteuer. Dieser Mehraufwand hat nun ein Ende. Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 wird die Regelung ausgesetzt. Sofern die voraussichtlich zu entrichtende Jahres-Umsatzsteuer EUR 7.500 nicht übersteigt, reicht die vierteljährliche Übermittlung an das Finanzamt aus.
Fehlt Ihnen noch was? Dann fragen Sie uns. Und wir liefern die Antwort.