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Immer ein Thema - Verluste aus Vermietung und Verpachtung bei Vermietung an Angehörige

Wenn die Miete nicht gezahlt werden kann.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie ein Mietverhältnis mit Familienangehörigen steuerlich zu werten ist, wenn der Mieter aufgrund finanzieller Problemen die Mietzahlungen nicht leisten kann.

Das Gericht gelangt zu dem Ergebnis, dass ein Mietverhältnis nicht mehr anzuerkennen ist, wenn der Mieter eine Hauptpflicht – hier die Zahlung der Miete – vernachlässigt. Die Gründe der Nichtzahlung seien unbedeutend.

Da gegen die Entscheidung eine Revision beim BFH eingelegt worden ist, (AZ IX R 42/15) ist das Verfahren nunmehr anhängig. Bis zur Entscheidung sollten entsprechende Rechtsmittel ausgeschöpft werden.