Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) – Zuteilung ab November 2024
Wem die Steuernummer, die Steuer-ID oder die USt-ID noch nicht genug erscheinen kann sich freuen. Ab November 2024 wird das Bundeszentralamt für Steuern eine sog. Wirtschaftsidentifikationsnummer vergeben.
Diese soll jedem „wirtschaftlich Tätigen“ zugeteilt werden, damit dieser dann eindeutig über die gesamte Dauer der Betätigung identifiziert werden kann. Sie ändert sich demnach nicht beim Umzug, Verlegung usw. Der Aufbau: die Nummer beginnt mit einem "DE", danach folgen neun Ziffern.
Selbstverständlich bleiben die schon oben erwähnten Identifikationsnummern, Steuernummern und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern weiterhin gültig und notwendig.
Eine Beantragung ist nicht notwendig, die Vergabe erfolgt automatisch und in Stufen und soll bis 2026 andauern. Erst dann wird die Nutzung der Nummer in den Steuerformularen verpflichtend sein.
Das BZSt weist darauf hin, dass die Nummer entweder im Wege der Öffentlichen Mitteilung oder über das ELSTER-Benutzerkonto bekannt gegeben wird.