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Zuzahlungen zum Firmenwagen mindern geldwerten Vorteil!

Der BFH erklärt in einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil, dass Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen für die außerdienstliche Nutzung eines Firmenwagens den geldwerten Vorteil – und damit auch die Steuern des Arbeitnehmers mindern.

Der BFH hat hier auch einzelne, individuelle Kosten des Arbeitnehmers (z.B. Kraftstoffkosten) bei Anwendung der sog. 1 %-Regelung als berücksichtigungsfähig angesehen. Leistet der Arbeitnehmer, nach Ansicht des BFH an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines Dienstwagens ein „Nutzungsentgelt“, mindert dieser den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung, ungeachtet der Art der Selbstbeteiligung.

Die praktische Umsetzung des Ergebnisses bleibt abzuwarten, zumal sich hieran auch die Beurteilung durch Sozialversicherungsträger anschließt.

Und die Sichtweise entspricht nach wie vor nicht der Auffassung der Finanzverwaltung.